28.07.2009, 08:53
Hallo,
in der Mitteilung zum Vorrücken steht beim letzten Punkt
... Im Fall des Nichtbestehens der Probezeit gilt der Rücktritt als Wiederholungsjahr.
Unser RSK hat mich jetzt darauf hingewiesen, dass in §58 RSO steht, dass in diesem Falle des Nichtbestehens der Probezeit der Rücktritt NICHT als Wiederholungsjahr gilt.
Wie kann ich die Mitteilung denn ändern?
danke
vg
Dieter
in der Mitteilung zum Vorrücken steht beim letzten Punkt
... Im Fall des Nichtbestehens der Probezeit gilt der Rücktritt als Wiederholungsjahr.
Unser RSK hat mich jetzt darauf hingewiesen, dass in §58 RSO steht, dass in diesem Falle des Nichtbestehens der Probezeit der Rücktritt NICHT als Wiederholungsjahr gilt.
Wie kann ich die Mitteilung denn ändern?
danke
vg
Dieter