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Servus,
ist es möglich den Satz bezüglich des Vorrückens am Ende des Jahreszeugnisses zu entfernen oder nach eigenen Kriterien anzupassen?
Danke für die Antworten bereits im Voraus.
Viele Grüße
Josef
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Hallo Josef,
das ist momentan nicht möglich. Ich denke aber auch, dass der Satz so drin stehen muss (laut Zeugnismuster).
Gruß
Stephan
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Hallo!
Ist das noch der Stand?
Es geht um den Fall, dass jmd nach freiwilligem Rücktritt ein Zeugnis ausgestellt bekommt, aber die Noten nicht ausreichend sind, um vorzurücken.
Deshalb erfolgt der Vermerk, dass der Schüler bereits die Vorrückungserlaubnis hat.
Wie regelt ihr das? In der Zeugnisbmerkung ist der Passus drin. Die SL hätte gerne den Satz unten weg. Aber das geht nicht, richtig?
Es bleibt bei "... zum Vorrückung ... hat sie erhalten", korrekt?
Gruß
Simon
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Hallo Simon,
auf einem Zeugnis steht immer auch ein Klassenziel. Wenn du kein Klassenziel drucken willst, ist es auch kein Zeugnis (es darf also auch kein "Jahreszeugnis" drüber stehen). Ich weiß jetzt nicht, welche Schulart ihr sein. Für den von dir beschriebenen Fall gibt es in der RSO den § 29 (2) und in der GSO den § 37 (2), d. h. die Schüler bekommen kein Zeugnis sondern eine "Bestätigung" (hieß früher mal irgendwo Bescheinigung, daher heißt das auch im NM noch so).
Setze also im Zeugnisdialog rechts den Haken bei "Bescheinigung" und dann bekommst du, was ihr sucht.
Gruß
Stephan