Mitteilung Vorrücken - Druckversion +- Forum Notenmanager (https://forum.notenmanager.net) +-- Forum: Schulversion (https://forum.notenmanager.net/forumdisplay.php?fid=22) +--- Forum: Zeugnis SV (https://forum.notenmanager.net/forumdisplay.php?fid=1) +--- Thema: Mitteilung Vorrücken (/showthread.php?tid=2845) |
Mitteilung Vorrücken - dieterrauh - 28.07.2009 Hallo, in der Mitteilung zum Vorrücken steht beim letzten Punkt ... Im Fall des Nichtbestehens der Probezeit gilt der Rücktritt als Wiederholungsjahr. Unser RSK hat mich jetzt darauf hingewiesen, dass in §58 RSO steht, dass in diesem Falle des Nichtbestehens der Probezeit der Rücktritt NICHT als Wiederholungsjahr gilt. Wie kann ich die Mitteilung denn ändern? danke vg Dieter RE: Mitteilung Vorrücken - NM-Himself - 28.07.2009 Hallo Dieter, nicht ganz. Wir müssen die beiden "Vorrücken auf Probe" Fälle unterscheiden:
Im Bericht Vorrückung wird nur der § 58 RSO angesprochen, der Art. 53 (6) Satz 2 BayEUG wird nicht erwähnt. Da diese Fälle (so kenne ich das) vorab mit den Eltern anderweitig geklärt werden habe ich diesen Fall nicht auf dem Bericht mit drauf. Gruß Stephan RE: Mitteilung Vorrücken - dieterrauh - 28.07.2009 Hallo Stephan, danke, jetzt hab ichs kapiert. vg Dieter |