20.07.2024, 19:01
Hallo Florian,
dieser Fall ist ja so schulrechtlich nicht vorgesehen. Auf einer Bescheinigung DARF kein Hinweis auf ein Klassenziel stehen. Der Schüler bekommt normalerweise ein Jahreszeugnis mit entwerteten Fächern und ein Vorrücken auf Probe krankheitsbedingt.
Gruß
Stephan
dieser Fall ist ja so schulrechtlich nicht vorgesehen. Auf einer Bescheinigung DARF kein Hinweis auf ein Klassenziel stehen. Der Schüler bekommt normalerweise ein Jahreszeugnis mit entwerteten Fächern und ein Vorrücken auf Probe krankheitsbedingt.
Gruß
Stephan
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