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Vorrücken auf Probe bei Bescheinigung - Druckversion

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Vorrücken auf Probe bei Bescheinigung - NM_gyp - 17.07.2024

Hallo Stephan,

wieder nur ein Hinweis:
Bei uns war ein Schüler die meiste Zeit des Schuljahres erkrankt, teilweise besuchte er die Schule für Kranke. Es sind jedenfalls zu wenig Noten da, um ein Jahreszeugnis zu erstellen. Trotzdem soll der Schüler auf Probe vorrücken.
Die Idee war, ihm eine Bescheinigung (statt Jahreszeugnis) auszustellen, mit dem Hinweis des Vorrückens auf Probe.

Sobald ich jedoch "Bescheinigung" in der Zeugnismaske anklicke wird der automatisch generierte Satz zum Vorrücken auf Probe nicht mehr auf das Zeugnisformular gedruckt (in der Zeugnismaske steht er im Bereich KlaZiel drin).

Wir behelfen uns mit einer handschriftlichen Bemerkung - also kein Stress.

Es stimmen in diesem Fall einfach nur Zeugnismaske und Zeugnis nicht überein.

VG
Florian


RE: Vorrücken auf Probe bei Bescheinigung - NM-Himself - 20.07.2024

Hallo Florian,

dieser Fall ist ja so schulrechtlich nicht vorgesehen. Auf einer Bescheinigung DARF kein Hinweis auf ein Klassenziel stehen. Der Schüler bekommt normalerweise ein Jahreszeugnis mit entwerteten Fächern und ein Vorrücken auf Probe krankheitsbedingt.

Gruß
Stephan


RE: Vorrücken auf Probe bei Bescheinigung - NM_gyp - 24.07.2024

Hallo Stephan,
danke für den Hinweis, werde ich so an meine Schulleitung weitergeben.

Florian