23.06.2017, 12:24
Hallo Stephan,
unsere Schule soll - wie die anderen auch - dem KM schreiben, welche Programme wir in der Schulverwaltung verwenden - neben ASV/ASD.
Wir verwenden auch den NM. Dabei soll u. a. eine "Datenschutzrechtliche Freigabe durch: ------ "
Muss das von dem Datenschutzbeauftragten der/unserer Schule erfolgen oder gibt es für den NM eine allgemeine Zulassung, so ähnlich wie bei den Schulbüchern?
Mit Dank für Auskünfte im Voraus!
L.
unsere Schule soll - wie die anderen auch - dem KM schreiben, welche Programme wir in der Schulverwaltung verwenden - neben ASV/ASD.
Wir verwenden auch den NM. Dabei soll u. a. eine "Datenschutzrechtliche Freigabe durch: ------ "
Muss das von dem Datenschutzbeauftragten der/unserer Schule erfolgen oder gibt es für den NM eine allgemeine Zulassung, so ähnlich wie bei den Schulbüchern?
Mit Dank für Auskünfte im Voraus!
L.