Forum Notenmanager

Normale Version: Datenschutzrechtliche Freigabe durch: ???
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Hallo Stephan,

unsere Schule soll - wie die anderen auch - dem KM schreiben, welche Programme wir in der Schulverwaltung verwenden - neben ASV/ASD.
Wir verwenden auch den NM. Dabei soll u. a. eine "Datenschutzrechtliche Freigabe durch: ------ "
Muss das von dem Datenschutzbeauftragten der/unserer Schule erfolgen oder gibt es für den NM eine allgemeine Zulassung, so ähnlich wie bei den Schulbüchern?

Mit Dank für Auskünfte im Voraus!

L.
Hallo L.,

eine allgemeine datenschutzrechtliche Freigabe gibt es für den NM nicht, ich kann dir aber gerne ein Muster der Verfahrensbeschreibung für den NM zuschicken. Melde dich am besten unter info@notenmanager.net.

Gruß
Stephan
Hallo Stephan,

das betrifft glaube ich gerade alle Schulen in Bayern. Uns jedenfalls auch. Sollen sich da alle an Dich per mail wenden?

Viele Grüße

Steffen
Ja, bitte. Das würde mir gleich noch dabei helfen, einen Überblick zu gewinnen, wer den NM überhaupt noch verwendet.

Gruß
Stephan