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Bekanntmachungen
Gefahr der Abweisung nicht korrekt angezeigt!
#1
Unter "Schülerdaten einsehen","weitere Daten" wird leider in der Rubrik die Gefahr der Abweisung immer noch nicht korrekt angezeigt: wenn z.B. ein Schüler nach 6 GY als "Pflichtwiederholer bei Schulartwechsel" (in WinSD Kennbuchstabe B) die 6 RS wiederholt und anschließend in 7 RS wiederum gefährdet ist, muss Gefahr der Abweisung angezeigt werden (was leider nicht passiert).
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#2
das ist eben so ein strittiger punkt: muss das wirklich? ich weiß nicht, ob die diskussion hier im forum geführt wurde oder ob das ein privater email-austausch war (ich hab das jetzt auf die schnelle nicht gefunden), aber mir liegen in dieser sache eben widersprüchliche informationen vor!

früher hat der notenmanager auch bei schulartwechsel (B) eben den artikel "Gefahr der Abweisung" angezeigt, bis ich informiert wurde, dass eben dieser schulartwechsel nicht berücksichtigt werden sollte (die begründung weiß ich nicht mehr genau, schien mir auch nicht unbedingt logisch). darauf hin habe ich den notenmanager entsprechend abgeändert.

ich bin seeeeeeeeeehr interessiert, dieses problem endgültig und eindeutig zu lösen und wünsche mir deshalb verbindliche informationen. gibt es ein km mit entsprechenden hinweisen?

gruß
stephan
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#3
Ein Beispiel:
Ein Schüler fällt in 6 GY durch (wegen M und D, also zwei RS-relevanten Fächern) wechselt an die RS und wiederholt dort die 6. Jgst. In der SD (Karteikarte 4) muss bei Wiederholungen "06 B" eingetragen werden (Pflichtwiederholung 6 nach Schulartwechsel). Ist dieser Schüler dann in 7 RS zum Halbjahr wieder gefährdet, so muss er den Artikelhinweis erhalten, weil er die 7. Jgst. nicht mehr wiederholen darf (Art. 53 (3) BayEUG). Ich weiß, dass an vielen(!) Schulen die 9 Wiederholungskategorien in der SD (P/B/K/F/R/A/S/H/Z) falsch verwendet werden. Aus langjähriger lehrgeldreicher Erfahrung mit der SD und KM- bzw. LA-Statistiken ist eine Kurzanleitung zu diesen Wiederholungsbuchstaben entstanden, die ich bei Interesse gerne zuschicken kann.
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#4
da ich mich mit der problematik recht intensiv auseinandergesetzt habe sind mir die entsprechenden fälle wohl bekannt, würde mich aber trotzdem über die zusendung der kurzanleitung freuen.

mein problem ist nur folgendes: sie behaupten, das andere schulen es falsch machen, die "beschuldigten" eben umgekehrt. wie oben schon erwähnt habe ich die "rechtslage" ebenso aufgefasst wie sie und erst nach einer belehrung von schulleitern das ganze wieder geändert.

ich bräuchte halt einmal eine verbindliche aussage von möglichst hoher stelle. ich werde mich selber morgen noch einmal hinter das telefon klemmen.

mfg
stephan bartunek
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#5
so, nach einigen telefonaten liegt mir jetzt ein fax unseres mittelfränkischen mbs aus dem jahr 2004 vor (eventuelle änderungen muss ich also noch recherchieren). dort werden insgesamt 7 fälle diskutiert, einer betrifft konkret die oben von scp beschriebene situation:

schüler fällt am gym in einer jahrgangsstufe durch, wiederholt diese an der rs erfolgreich und ist in der folgenden jahrgangsstufe wieder gefährdet. nach der interpretation auf dem oben genannten fax kommt der art. 53 nicht zum einsatz, da dieser sich nur auf wiederholungen an DER GLEICHEN SCHULART bezieht.

nach diesen informationen/interpretationen ist der notenmanager programmiert. dies bedeutet also insbesondere, dass eine pflichtwiederholung bei schulartwechsel ("B") nicht bei der berechnung eines möglichen artikelfalls berücksichtigt wird.

gruß
stephan bartunek
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#6
Um eine altes Thema nochmals aufzuwärmen,
in den Notenbögen der 10 Jgst. ist nun nahezu immer (aber eben nicht immer!) dann, wenn die 9. Jgst Pflichtwiederholung war, die Gefahr der Abweisung angezeigt. Da Schüler im Abschlussjahr wiederholen dürfen, ist dies eigentlich nicht korrekt.
Oder bin ich auf dem falschen Dampfer??
Viele Grüße
uli
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#7
Ich glaube die Sache ist doch so: Prinzipiell trifft auch für diese Schüler die Gefahr der Abweisung zu, die Lehrerkonferenz kann dies aber außer Kraft setzen. Faktisch tut sie es auch immer (bzw. muss es immer tun).

Die Frage ist also: soll der Paragraph angezeigt werden und jeder weiß, dass er kaum eine Rolle spielt, oder eben nicht. Aber ich recherchier noch mal heute Vormittag.

Gruß
Stephan
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#8
hallo zusammen,

eine wiederholung der 10. Jgst. geschieht immer auf antrag beim schulleiter, der diesem zustimmen muss. natürlich wird man im allgemeinen den leuten, falls sie sich nicht wie die axt im walde benommen haben, dies gewähren. ich find's auch nicht schlecht, wenn dieser artikel drinsteht, denn dann kann man dem kandidaten eindringlicher klarmachen, welche chance ihm eingeräumt wird.

viele grüße
gretchen
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