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Der §59 Abs. 6 Satz 2 RSO ist durch das KMS vom 29.03.2011 außer Kraft gesetzt, der Schüler braucht nach bestandener Nachprüfung also ein neues Zeugnis. Wie kann ich die Änderungen vornehmen, die 1. ja das alte Schuljahr (2010/11) betreffen und die 2. ja Änderungen in den Zeugnisdaten mit sich bringen?
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Hi,
1. Mit der Datendatei des Vorjahres arbeiten
2. In der Zeugnismaske Pädagogische Note vergeben und einen Zusatz im Anschluss an die Zeugnisbemerkung, dass die Note(n) im jeweiligen Fach auf einer Nachprüfung beruhen.
Grüße
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kleine Korrektur zu 2.: die pädagogische Note musst du in der Noteneingabetabelle des entsprechenden Faches eingeben.
Gruß
Stephan
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Stimmt, meinte ich eigentlich auch.
Grüße
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hallo stephan,
ich hab's jetzt auch so gemacht. es wäre aber schön, wenn du die funktion "zeugnisnote ändern", die es ja schon für die zwischenzeugnisse gibt, auch für die jahreszeugnisse einbauen könntest. dann könnte man hier direkt die noten ändern.
liebe grüße
christina
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Hallo Christina,
das ist nicht so einfach. Auch im Zwischenzeugnis kann man nicht einfach eine Note im Zeugnisdialog ändern. Befindet man sich zeitlich vor dem Zwischenzeugnistermin muss man ebenfalls direkt die Noten ändern/eintragen und diese Änderungen wirken sich dann auf das Zeugnis aus. Das Notenbild (also die Teilnoten) müssen ja zum Zeugnis passen.
Wenn ein Zwischenzeugnis nachgedruckt werden muss sind aber vielleicht schon neuen Noten aus dem zweiten Halbjahr dazu gekommen. Das heißt hier kann der Notenmanager nicht mehr auf die berechnete Note zurückgreifen und nur deshalb gibt es da die Möglichkeit, die Note direkt zu korrigieren.
Wenn ich gleiches zum Jahreszeugnis einbaue sehe ich ganz massiv die Gefahr, dass bei nachtrudelnden Noten etc. die Klassenleiter dann einfach im Zeugnisdialog die Zeungnisnoten ändern ohne dass die Einzelnoten tatsächlich eingetragen werden. Dann stimmen aber Zeugnis und Notenbogen nicht mehr überein.
Gruß
Stephan