25.07.2024, 10:18
Hallo!
Ist das noch der Stand?
Es geht um den Fall, dass jmd nach freiwilligem Rücktritt ein Zeugnis ausgestellt bekommt, aber die Noten nicht ausreichend sind, um vorzurücken.
Deshalb erfolgt der Vermerk, dass der Schüler bereits die Vorrückungserlaubnis hat.
Wie regelt ihr das? In der Zeugnisbmerkung ist der Passus drin. Die SL hätte gerne den Satz unten weg. Aber das geht nicht, richtig?
Es bleibt bei "... zum Vorrückung ... hat sie erhalten", korrekt?
Gruß
Simon
Ist das noch der Stand?
Es geht um den Fall, dass jmd nach freiwilligem Rücktritt ein Zeugnis ausgestellt bekommt, aber die Noten nicht ausreichend sind, um vorzurücken.
Deshalb erfolgt der Vermerk, dass der Schüler bereits die Vorrückungserlaubnis hat.
Wie regelt ihr das? In der Zeugnisbmerkung ist der Passus drin. Die SL hätte gerne den Satz unten weg. Aber das geht nicht, richtig?
Es bleibt bei "... zum Vorrückung ... hat sie erhalten", korrekt?
Gruß
Simon