15.07.2020, 14:27
Hallo,
das geht nur durch ein Update des Programms, das sollte aber kein Problem sein. Ich habe schnell mach nachgeschlagen, aktuell sollte dort stehen: "kann die Einführungsklasse am Gymnasium nicht wiederholen und muss die Schule verlassen (Art. 55 (1) Satz 4 BayEUG in Verbindung mit § 7 (2) Satz 7 GSO)."
Ich schlage vor, dass du mir kurz schreibst, was ihr da genau stehen haben wollt und ich ändere das dann ab. Ich vermute, dass die Formulierung "soll die Bemerkung bei einer Schülerin rausgenommen werden" nur bedeutet, dass ihr nur diesen einen Fall habt. Es werden sicherlich alle Schüler das Recht für eine Wiederholung bekommen. Wäre es tatsächlich ein einzelnen Sonderfall, müssten wir uns sonst einen anderen Weg überlegen.
Gruß
Stephan
das geht nur durch ein Update des Programms, das sollte aber kein Problem sein. Ich habe schnell mach nachgeschlagen, aktuell sollte dort stehen: "kann die Einführungsklasse am Gymnasium nicht wiederholen und muss die Schule verlassen (Art. 55 (1) Satz 4 BayEUG in Verbindung mit § 7 (2) Satz 7 GSO)."
Ich schlage vor, dass du mir kurz schreibst, was ihr da genau stehen haben wollt und ich ändere das dann ab. Ich vermute, dass die Formulierung "soll die Bemerkung bei einer Schülerin rausgenommen werden" nur bedeutet, dass ihr nur diesen einen Fall habt. Es werden sicherlich alle Schüler das Recht für eine Wiederholung bekommen. Wäre es tatsächlich ein einzelnen Sonderfall, müssten wir uns sonst einen anderen Weg überlegen.
Gruß
Stephan
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