13.07.2020, 15:38
Ja, das kann ich:
1. Bemerkung (Vorrücken auf Probe erhalten) soll lauten:
Der Schüler erhält die vorläufige Erlaubnis zum Besuch der Jahrgangsstufe …
passt soweit ich weiß.
2. Bemerkung (Vorrücken auf Probe nicht erhalten) soll lauten:
Der Schüler hat die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe nicht erhalten. Nach § 29 Abs. 3 Realschulordnung gilt er nicht als Wiederholungsschüler.
In diesem Fall ist die passende Auswahl aus dem Dropdownmenue zumindest redundant.
3. Bemerkung (Vorrücken auf Probe wg Höchstausbildungsdauer nicht erhalten) soll lauten:
Der Schüler hat die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe nicht erhalten. Er darf wegen Überschreitung der Höchstausbildungsdauer die Jahrgangsstufe nicht wiederholen.
In diesem Fall ist die passende Auswahl aus dem Dropdownmenue wieder redundant.
4. Bemerkung (Vorrücken auf Probe erhalten, trotz nicht vollständiger Erhebung des Leistungsstandes) soll lauten:
Der Schüler ist am ….in die x. Jahrgangsstufe übergetreten. Sein Leistungsstand konnte noch nicht (evtl. vollständig) beurteilt werden. Der Schüler erhält die vorläufige Erlaubnis zum Besuch der Jahrgangsstufe xx.
Auch hier wäre die Dropdownauswahl redundant.
5. Bemerkung (Vorrücken auf Probe nicht erhalten, wg nicht vollständiger Erhebung des Leistungsstandes) soll lauten:
Der Schüler ist am ….in die x. Jahrgangsstufe übergetreten. Sein Leistungsstand konnte nicht beurteilt werden. Der Schüler hat die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe nicht erhalten. Nach § 29 Abs. 3 Realschulordnung gilt er nicht als Wiederholungsschüler.
Auch hier wäre die Dropdownauswahl redundant.
Gruß
Christian Walter
1. Bemerkung (Vorrücken auf Probe erhalten) soll lauten:
Der Schüler erhält die vorläufige Erlaubnis zum Besuch der Jahrgangsstufe …
passt soweit ich weiß.
2. Bemerkung (Vorrücken auf Probe nicht erhalten) soll lauten:
Der Schüler hat die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe nicht erhalten. Nach § 29 Abs. 3 Realschulordnung gilt er nicht als Wiederholungsschüler.
In diesem Fall ist die passende Auswahl aus dem Dropdownmenue zumindest redundant.
3. Bemerkung (Vorrücken auf Probe wg Höchstausbildungsdauer nicht erhalten) soll lauten:
Der Schüler hat die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe nicht erhalten. Er darf wegen Überschreitung der Höchstausbildungsdauer die Jahrgangsstufe nicht wiederholen.
In diesem Fall ist die passende Auswahl aus dem Dropdownmenue wieder redundant.
4. Bemerkung (Vorrücken auf Probe erhalten, trotz nicht vollständiger Erhebung des Leistungsstandes) soll lauten:
Der Schüler ist am ….in die x. Jahrgangsstufe übergetreten. Sein Leistungsstand konnte noch nicht (evtl. vollständig) beurteilt werden. Der Schüler erhält die vorläufige Erlaubnis zum Besuch der Jahrgangsstufe xx.
Auch hier wäre die Dropdownauswahl redundant.
5. Bemerkung (Vorrücken auf Probe nicht erhalten, wg nicht vollständiger Erhebung des Leistungsstandes) soll lauten:
Der Schüler ist am ….in die x. Jahrgangsstufe übergetreten. Sein Leistungsstand konnte nicht beurteilt werden. Der Schüler hat die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe nicht erhalten. Nach § 29 Abs. 3 Realschulordnung gilt er nicht als Wiederholungsschüler.
Auch hier wäre die Dropdownauswahl redundant.
Gruß
Christian Walter