05.07.2020, 10:41
Hallo Christian,
offensichtlich ist das am Gymnasium anders geregelt als an der Realschule. Frag da besser noch einmal nach. Evtl. kann ich dann den Bericht für das Gymnasium noch einmal kurzfristig anpassen. Allerdings bin ich ab morgen am Korrigieren (Mathe AP), da wird es jetzt zeitlich enger.
Fakt ist: in der RSO § 26 (3) steht ausdrücklich drin, dass im Falle eines Vorrückens auf Probe nach BayEUG Art. 53 Abs. 6 S. 2 (Versäumnisse ohne eigenes Verschulden) die Probezeit bis zum Zwischenzeugnis dauert. Einen entsprechenden Passus gibt es in der GSO nicht.
Gruß
Stephan
offensichtlich ist das am Gymnasium anders geregelt als an der Realschule. Frag da besser noch einmal nach. Evtl. kann ich dann den Bericht für das Gymnasium noch einmal kurzfristig anpassen. Allerdings bin ich ab morgen am Korrigieren (Mathe AP), da wird es jetzt zeitlich enger.
Fakt ist: in der RSO § 26 (3) steht ausdrücklich drin, dass im Falle eines Vorrückens auf Probe nach BayEUG Art. 53 Abs. 6 S. 2 (Versäumnisse ohne eigenes Verschulden) die Probezeit bis zum Zwischenzeugnis dauert. Einen entsprechenden Passus gibt es in der GSO nicht.
Gruß
Stephan
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