23.06.2020, 11:41
Nach Rücksprache ist dieser Satz doch korrekt:
"Im Falle des Nicht-Bestehens der Probezeit gilt der Rücktritt NICHT als Wiederholungsjahr."
"Im Falle des Nicht-Bestehens der Probezeit gilt der Rücktritt NICHT als Wiederholungsjahr."
Zur Info: NMSV & NMAdmin auf aktuellstem Stand, Datenbank = PostgreSQL, Win10