06.02.2013, 14:47
Hallo Axel,
das wäre für mich jetzt so alles etwas neu. Mein Kenntnisstand ist folgender (bitte korrigieren, wenn sich etwas geändert hat):
Das heißt dann nach meiner Lesart, dass die Kurzarbeiten kleine Leistungsnachweise sind und dann im Notenmanager natürlich auch dort eingetragen werden müssen. Die Berechnung stimmt dann automatisch wieder.
Gruß
Stephan
das wäre für mich jetzt so alles etwas neu. Mein Kenntnisstand ist folgender (bitte korrigieren, wenn sich etwas geändert hat):
- § 53 Leistungsnachweise
(1) Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben. Kleine Leistungsnachweise sind schriftliche, mündliche und praktische Leistungen nach Maßgabe des § 55.
- § 55 Kleine Leistungsnachweise
(2) Schriftliche Leistungsnachweise sind insbesondere Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte;
Das heißt dann nach meiner Lesart, dass die Kurzarbeiten kleine Leistungsnachweise sind und dann im Notenmanager natürlich auch dort eingetragen werden müssen. Die Berechnung stimmt dann automatisch wieder.
Gruß
Stephan
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