16.07.2012, 00:22
(15.07.2012, 20:01)NM-Himself schrieb:(15.07.2012, 17:39)Mabuse schrieb: Datenschutzmäßig natürlich vielleicht problematisch: könnte man den Abgleich nicht auch mit einem Server "irgendwo" (Cloud) machen, so dass man nicht immer den Stick hin und hertragen muss?
und das ist nach aktuellem Stand der Dinge ohne Zustimmung des Datenschutzbeauftragten nicht möglich.
Gruß
Stephan
...hm, rechtlich natürlich ganz klar. Wenn ich mir jedoch den USB-Alltag ansehe: da werden auch mal Sticks im Klassenzimmer-PC "vergessen" oder in einem Lehrerzimmer-PC findet sich ein "herrenloses" Exemplar. Die alltägliche Gefahr, dass ein Lehrer den USB-Stick mal wirklich verliert würde ich höher einschätzen als die Gefahr bei der Datenübertragung.
Aktuell bin ich auf jeden Fall froh, dass mein USB-Stick wieder geht und die Notenkonferenzen bald vorbei sind...
Gruß
Michael