29.07.2011, 06:06
hallo stephan,
wir haben auch einen ähnlichen fall: der schüler kann aufgrund 53(3) die 8. jgst. nicht wiederholen (--> hat bereits 7 wiederholt) und hat zwei fünfer in F und Ph. aufgrund dessen kann er in die 9. jgst. auf probe vorrücken. der hinweis auf das wiederholverbot ist in diesem fall meiner ansicht nach besonders wichtig, denn falls er die probzeit nicht besteht, kann er nicht in 8 zurückgehen und muss die schule verlassen.
ps.: wir haben weder den eltern noch dem schüler dieses empfohlen. bei uns wurde empfohlen die nachprüfung zu machen, wenn er bleiben will. hat er etwas gelernt, dann rückt er normal auf, hat er nicht, dann ist auch eine entscheidung gefallen!
liebe grüße
christina
wir haben auch einen ähnlichen fall: der schüler kann aufgrund 53(3) die 8. jgst. nicht wiederholen (--> hat bereits 7 wiederholt) und hat zwei fünfer in F und Ph. aufgrund dessen kann er in die 9. jgst. auf probe vorrücken. der hinweis auf das wiederholverbot ist in diesem fall meiner ansicht nach besonders wichtig, denn falls er die probzeit nicht besteht, kann er nicht in 8 zurückgehen und muss die schule verlassen.
ps.: wir haben weder den eltern noch dem schüler dieses empfohlen. bei uns wurde empfohlen die nachprüfung zu machen, wenn er bleiben will. hat er etwas gelernt, dann rückt er normal auf, hat er nicht, dann ist auch eine entscheidung gefallen!
liebe grüße
christina