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Vorrücken auf Probe und Artikel 53 Abs. 3 BayEUG - Druckversion

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Vorrücken auf Probe und Artikel 53 Abs. 3 BayEUG - wuggerl - 27.07.2011

Hallo,
bei der Kontrolle der Zeugnisse ist unserer Schulleitung folgender Bug aufgefallen:
9. Klasse - Vorrücken auf Probe - Schülerin hat einen Artikeleintrag (53 - 3) --> der entsprechende Satz für den Artikel taucht aber im Zeugnis nicht auf.
Wenn ich auf "Vorrückung nicht erhalten" umstelle, taucht er auf.

Der Hinweis muss aber doch im Zeugnis auftauchen, oder? Wenn sie die Probezeit nicht besteht, kann sie nämlich nicht wiederholen!

Wir haben den Satz jetzt in die Bemerkung mit eingefügt. Aber warum macht das der Notenmanager nicht automatisch so?

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Norys, Augsburg


RE: Vorrücken auf Probe und Artikel 53 Abs. 3 BayEUG - NM-Himself - 27.07.2011

Keine Ahnung, ob der Artikel in diesem Fall drin stehen muss. Der Notenmanager druckt diesen im Moment nur, wenn das Klassenziel nicht erreicht wurde. Du kannst zwar in den Programmdaten "Artikel immer drucken" aktivieren, dann wird der Artikel aber auch bei denen gedruckt, die einen Artikel hätten aber das Klassenziel erreichen.

Gruß
Stephan




RE: Vorrücken auf Probe und Artikel 53 Abs. 3 BayEUG - gretchen - 29.07.2011

hallo stephan,

wir haben auch einen ähnlichen fall: der schüler kann aufgrund 53(3) die 8. jgst. nicht wiederholen (--> hat bereits 7 wiederholt) und hat zwei fünfer in F und Ph. aufgrund dessen kann er in die 9. jgst. auf probe vorrücken. der hinweis auf das wiederholverbot ist in diesem fall meiner ansicht nach besonders wichtig, denn falls er die probzeit nicht besteht, kann er nicht in 8 zurückgehen und muss die schule verlassen.

ps.: wir haben weder den eltern noch dem schüler dieses empfohlen. bei uns wurde empfohlen die nachprüfung zu machen, wenn er bleiben will. hat er etwas gelernt, dann rückt er normal auf, hat er nicht, dann ist auch eine entscheidung gefallen!

liebe grüße
christina


RE: Vorrücken auf Probe und Artikel 53 Abs. 3 BayEUG - NM-Himself - 29.07.2011

Ich werde das für das nächste Zeugnis vorsehen.

Gruß
Stephan




RE: Vorrücken auf Probe und Artikel 53 Abs. 3 BayEUG - Hub - 19.01.2012

Hallo,
ich hätte in dem Zusammenhang eine Frage:
-Kann man den Artikelfall (53) im NM auch manuell entfernen, obwohl er anscheinend durch die WIn DS übertragen wurde, und gedruckt wird,weil eigentlich das Klassenziel nicht erreicht wurde-aaaber die Nachprüfung bestanden wurde und der Artikelfall also hinfällig wäre.
oder hätte da bereits in der SD eine Änderung, und welche, erfolgen sollen?
Zusatz: Habe gerade festgestellt, dass ich bei Schülerdaten in den entsprechenden Feldern (Artikel, Sportbefreiung, Vorrücken) nichts eingeben kann, auch als Klassenleiter nicht- was mach ich gerade falsch, steh ich auf der Leitung?
Bei Zeugnisse erfassen , ändern... stimmts? (ich arbeite gerade noch an dem Problem).
Aber? Wie kriegt man die Änderungen auch in den Notenbogen, bzw..Notenauszug ? geht das automatisch, wenn man beim Zeugnis was ändert?
Danke
Hub


RE: Vorrücken auf Probe und Artikel 53 Abs. 3 BayEUG - NM-Himself - 19.01.2012

Hallo Hub,

du musst zwei Dinge unterscheiden:

1. Zwischenzeugnis (Jahreszeugnis)
Da druckt der NM nur das, was der Klassenleiter und "Zeugnis erfassen ..." einträgt. Das ist absolut unabhängig davon, was ansonsten an Schülerdaten gespeichert ist.

2. Notenbogen
Hier werden die Schülerdaten (wdh., ...) so gedruckt, wie sie aus der WinSD importiert wurden. Wenn der Schüler mit Nachprüfung durchkam und dort noch der Artikel drin steht, dann ist vermutlich in der WinSD für den Schüler noch ein nicht bestehen und eine Pflichtwiederholung des Vorjahres eingetragen. Das müsstest du dann korrigieren (lassen) und die Schülerdaten aktualisieren.

Unter "Schülerdaten einsehen" können die Einstellungen zu Sportbefreiung etc. nicht mehr vorgenommen werden, das geht nur noch den Zeugnisdialog (hat einen Grund, weiß jetzt aber nicht mehr, welcher das war).

Gruß
Stephan