31.01.2011, 13:47
Hallo Stephan und Roland,
das "mal gelernt" bezieht sich aber auf den genau oben zitierten Paragraphen und wenn dieser nur für die Gesamthalbjahresleistung gilt - was ja durch das zitierte KMS untermauert wird - dann finde ich es eindeutig, dass die "fiktive" Halbjahresleistung ganz regulär gerundet wird.
In diesem Sinne ist das "kann" so zu verstehen, dass der obige Paragraph nicht anzuwenden ist - und bei dieser ganzen Rechnerei, die nichts mehr mit Beurteilung einer Leistung zu tun hat, gilt immer noch im Zweifelsfall für die Schülerin.
Und diese wird bei Aufrundung auf einen Punkt nicht einklagen, dass sie 0 im Zeugnis stehen haben will - im umgekehrten Fall würde ich sie aber sogar ermutigen auf der Grundlage der GSO den einen Punkt einzuklagen.
Gruß Carsten
das "mal gelernt" bezieht sich aber auf den genau oben zitierten Paragraphen und wenn dieser nur für die Gesamthalbjahresleistung gilt - was ja durch das zitierte KMS untermauert wird - dann finde ich es eindeutig, dass die "fiktive" Halbjahresleistung ganz regulär gerundet wird.
In diesem Sinne ist das "kann" so zu verstehen, dass der obige Paragraph nicht anzuwenden ist - und bei dieser ganzen Rechnerei, die nichts mehr mit Beurteilung einer Leistung zu tun hat, gilt immer noch im Zweifelsfall für die Schülerin.
Und diese wird bei Aufrundung auf einen Punkt nicht einklagen, dass sie 0 im Zeugnis stehen haben will - im umgekehrten Fall würde ich sie aber sogar ermutigen auf der Grundlage der GSO den einen Punkt einzuklagen.
Gruß Carsten