09.01.2006, 18:23
so, nach einigen telefonaten liegt mir jetzt ein fax unseres mittelfränkischen mbs aus dem jahr 2004 vor (eventuelle änderungen muss ich also noch recherchieren). dort werden insgesamt 7 fälle diskutiert, einer betrifft konkret die oben von scp beschriebene situation:
schüler fällt am gym in einer jahrgangsstufe durch, wiederholt diese an der rs erfolgreich und ist in der folgenden jahrgangsstufe wieder gefährdet. nach der interpretation auf dem oben genannten fax kommt der art. 53 nicht zum einsatz, da dieser sich nur auf wiederholungen an DER GLEICHEN SCHULART bezieht.
nach diesen informationen/interpretationen ist der notenmanager programmiert. dies bedeutet also insbesondere, dass eine pflichtwiederholung bei schulartwechsel ("B") nicht bei der berechnung eines möglichen artikelfalls berücksichtigt wird.
gruß
stephan bartunek
schüler fällt am gym in einer jahrgangsstufe durch, wiederholt diese an der rs erfolgreich und ist in der folgenden jahrgangsstufe wieder gefährdet. nach der interpretation auf dem oben genannten fax kommt der art. 53 nicht zum einsatz, da dieser sich nur auf wiederholungen an DER GLEICHEN SCHULART bezieht.
nach diesen informationen/interpretationen ist der notenmanager programmiert. dies bedeutet also insbesondere, dass eine pflichtwiederholung bei schulartwechsel ("B") nicht bei der berechnung eines möglichen artikelfalls berücksichtigt wird.
gruß
stephan bartunek
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