15.01.2010, 09:12
Hallo zusammen,
habe heute morgen folgendes Schreiben unseres MB auf dem Schreibtisch:
=== schnipp ===
Ermittlung der Halbjahresleistungen in den Jahrgangsstufen 11 und 12
(achtjähriges Gymnasium)
Zum KMS vom 14.01.2010 Nr. VI.9-5S5610-6.002918 an die Ministerialbeauftragten
Das Staatsministerium teilt mit o.a. KMS u.a. Folgendes mit:
„... dass die Halbjahresleistungen in den Jahrgangsstufen 11 und 12 (achtjähriges Gymnasium)
nach § 61 Abs. 2 GSO wie folgt ermittelt werden:
Die Halbjahresleistung ergibt sich nach Satz 2 als Durchschnittswert aus der Punktzahl der
Schulaufgabe sowie aus dem (ungerundeten) Durchschnitt der Punktzahlen der kleinen Leistungsnachweise.
(Erst) das Ergebnis wird nach Satz 4 Halbsatz 1 gerundet. Die Halbjahresleistung
wird dann in einer Endpunktzahl von höchstens 15 Punkten ausgedrückt (Satz 1).
... WinQD [wird] insoweit kurzfristig angepasst ...
Diese Anpassung wird die Ermittlung der Halbjahresleistungen in den Fächern Geschichte +
Sozialkunde, Kunst, Musik und Sport einbeziehen (vgl. § 61 Abs. 3 bis 6 GSO). ....“
Um Beachtung wird gebeten.
=== schnapp ===
Sehe ich das richtig, dass der NM jetzt nochmal angepasst werden muss?
Bernd
habe heute morgen folgendes Schreiben unseres MB auf dem Schreibtisch:
=== schnipp ===
Ermittlung der Halbjahresleistungen in den Jahrgangsstufen 11 und 12
(achtjähriges Gymnasium)
Zum KMS vom 14.01.2010 Nr. VI.9-5S5610-6.002918 an die Ministerialbeauftragten
Das Staatsministerium teilt mit o.a. KMS u.a. Folgendes mit:
„... dass die Halbjahresleistungen in den Jahrgangsstufen 11 und 12 (achtjähriges Gymnasium)
nach § 61 Abs. 2 GSO wie folgt ermittelt werden:
Die Halbjahresleistung ergibt sich nach Satz 2 als Durchschnittswert aus der Punktzahl der
Schulaufgabe sowie aus dem (ungerundeten) Durchschnitt der Punktzahlen der kleinen Leistungsnachweise.
(Erst) das Ergebnis wird nach Satz 4 Halbsatz 1 gerundet. Die Halbjahresleistung
wird dann in einer Endpunktzahl von höchstens 15 Punkten ausgedrückt (Satz 1).
... WinQD [wird] insoweit kurzfristig angepasst ...
Diese Anpassung wird die Ermittlung der Halbjahresleistungen in den Fächern Geschichte +
Sozialkunde, Kunst, Musik und Sport einbeziehen (vgl. § 61 Abs. 3 bis 6 GSO). ....“
Um Beachtung wird gebeten.
=== schnapp ===
Sehe ich das richtig, dass der NM jetzt nochmal angepasst werden muss?
Bernd