Hallo donni,
normalerweise sollte das mit dem Wahlfach Mathematik auf Position 21 klappen:
- 21: MWPf für das Wahlpflichtfach und zusätzlich
- 21: MWf für das Wahlfach
Ihr habt wahrscheinlich auch den M-Zweig und daher kein Erdkunde in der 9. Klasse mehr. Ansonsten kann nur von der offiziellen Stundentafel ausgegangen werden und dort ist im H-Zweig Ek noch in der 9. Klasse (als 1-Stünder) vorgesehen.
Siehe: http://www.km.bayern.de/imperia/md/conte...fel_ws.pdf
Wie das sonst zu lösen ist, weiß ich dann allerdings nicht genau.
@ Stephan:
1. Ich habe ja bereits erwähnt, dass das Wahlfach Mathe, wenn auf Position 21 gesetzt, das Problem verursacht, dass die Note im Fächerkanon darüber - falls der Fächerkanon keine gerade Zahl ergibt - auf der übrigen - leeren - Position erscheint (ohne Fach). Das müsste also unbedingt geändert werden.
2. Leider hab ich die Befürchtung, dass trotz mehrfacher Ankündigungen, die neue WSO bis zum Halbjahr noch nicht in Kraft tritt. Die Mitteilungen über die Gefährdung stimmen noch nach der alten WSO (§ 49 Abs. 8/2) und müssen zunächst nicht geändert werden.
So das war's erst einmal wieder.
Grüße
Martin
normalerweise sollte das mit dem Wahlfach Mathematik auf Position 21 klappen:
- 21: MWPf für das Wahlpflichtfach und zusätzlich
- 21: MWf für das Wahlfach
Ihr habt wahrscheinlich auch den M-Zweig und daher kein Erdkunde in der 9. Klasse mehr. Ansonsten kann nur von der offiziellen Stundentafel ausgegangen werden und dort ist im H-Zweig Ek noch in der 9. Klasse (als 1-Stünder) vorgesehen.
Siehe: http://www.km.bayern.de/imperia/md/conte...fel_ws.pdf
Wie das sonst zu lösen ist, weiß ich dann allerdings nicht genau.
@ Stephan:
1. Ich habe ja bereits erwähnt, dass das Wahlfach Mathe, wenn auf Position 21 gesetzt, das Problem verursacht, dass die Note im Fächerkanon darüber - falls der Fächerkanon keine gerade Zahl ergibt - auf der übrigen - leeren - Position erscheint (ohne Fach). Das müsste also unbedingt geändert werden.
2. Leider hab ich die Befürchtung, dass trotz mehrfacher Ankündigungen, die neue WSO bis zum Halbjahr noch nicht in Kraft tritt. Die Mitteilungen über die Gefährdung stimmen noch nach der alten WSO (§ 49 Abs. 8/2) und müssen zunächst nicht geändert werden.
So das war's erst einmal wieder.
Grüße
Martin
Notenmanager im Einsatz - Wirtschaftsschule Alpenland