22.10.2015, 19:49
Hallo Forum,
ich bin an einer Realschule. In der RSO steht, dass in einem mehr als zweistündigen Fach mind. 3 mündl. Noten pro Halbjahr gemacht werden müssen, wobei eine echte dabei sein muss. Normalerweise ist im NM nun pro mündl. Note die Gewichtung 1 eingestellt.
Wenn ich die Gewichtung verändere, zum Beispiel bei einer mündl Note 0,5, muss ich dann noch eine mehr machen? Hat das was mit der Mindestmaßanzahl zu tun?
Wo steht das eigentlich rechtlich, mit den Gewichtungen?
Wenn ich an den Gewichtungen schraube, kann ich den Paragraphen mit dem Mindestmaß an mündl. im Verhältnis zur Schulaufgabe ganz schön aushebeln.
Wer kann mir da weiter helfen?
ich bin an einer Realschule. In der RSO steht, dass in einem mehr als zweistündigen Fach mind. 3 mündl. Noten pro Halbjahr gemacht werden müssen, wobei eine echte dabei sein muss. Normalerweise ist im NM nun pro mündl. Note die Gewichtung 1 eingestellt.
Wenn ich die Gewichtung verändere, zum Beispiel bei einer mündl Note 0,5, muss ich dann noch eine mehr machen? Hat das was mit der Mindestmaßanzahl zu tun?
Wo steht das eigentlich rechtlich, mit den Gewichtungen?
Wenn ich an den Gewichtungen schraube, kann ich den Paragraphen mit dem Mindestmaß an mündl. im Verhältnis zur Schulaufgabe ganz schön aushebeln.
Wer kann mir da weiter helfen?