Hallo Selma,
schau mal im NM5 unter Administrator -> Daten -> Legasthenie, ob auch wirklich Schüler mit Legasthenie drin sind, dann sollten die Bücher auch angezeigt werden (eventuell die Daten in der ASV nicht auf dem neuesten Stand, sprich Gültigkeit der Atteste).
Gruß Thomas
Leider erscheint aber bei Schülern mit Schwächen\Förderung keine "gelbes Buch" (Stoppuhr), wenn sie keine LEG haben! (z.B. Sehbehinderte oder Hörbehinderte!)
bei uns werden der Notenschutz etc. nicht mit importiert (k.A., ob das in der ASV gar nicht erfasst ist, muss ich mal nachfragen). Es war schon immer so (seit 2019, seit ich das mache), dass mir jeder ASV-Export die Legasthenie-Eintragungen gelöscht hat. Ich trage diese immer händisch, nach der Liste des Schulpsychologen, ein. (@Billy: Da trage ich auch ggf. andere Fälle mit ein.)
Trotzdem erscheint bei mir im NM5 keine gelbe Stoppuhr und kein rotes Buch.
Im alten NM hingegen schon....
Ws. liegts wieder an der Jet-Datenbank, seufz. Mein Systemadmin. hat mir versprochen, dass er bald umstellen wird....
NM5 und SV4 müssten eigentlich das gleiche anzeigen, ich sehe bei mir auch keine Unterschiede zwischen den Programmen. Wichtig ist: Im NM niemals Eintragungen machen (egal ob NM5 oder Schulversion 4), die Informationen müssen immer aus der ASV kommen (um eben doppelte Buchführungen zu vermeiden). D. h. die ASV-zuständigen müssen die Daten verwalten, du nicht. Dann wird beim Import auch nichts überschrieben oder gelöscht.
Hallo Stephan,
ich hab an der Schule 2 Schüler mit Störung/Förderung (einmal H "Hören" und einmal MK? "motorische Einschränkung"?).
Beide Störungen sind in der ASV eingetragen!
Aber beide werden nicht im Notenmanger (postgres, NM5, Reralschule) angezeigt: kein gelbes buch (Schloß), auch kein Eintrag in der Spalte "Störungen" unter Legastenie!
LG
Billy
NM5 und SV4 müssten eigentlich das gleiche anzeigen, ich sehe bei mir auch keine Unterschiede zwischen den Programmen. Wichtig ist: Im NM niemals Eintragungen machen (egal ob NM5 oder Schulversion 4), die Informationen müssen immer aus der ASV kommen (um eben doppelte Buchführungen zu vermeiden). D. h. die ASV-zuständigen müssen die Daten verwalten, du nicht. Dann wird beim Import auch nichts überschrieben oder gelöscht.
Gruß
Stephan
Okay, das wusste ich bislang nicht.
Aber WENN ich händisch etwas eintrage, dann müsste es doch gelten?
Bei einem Schüler mit Haken bei der Legasthenieberechnung wird in Latein nicht 1:1 gerechnet.
hast du bei Legasthenie auch die Fremdsprachenberechnung zusätzlich eingestellt?
Da musst du nach dem Einstellen extra "Speichern" klicken, damit das auch bleibt.
LG
Christoph
Christoph
ist am Gymnasium mit postgresql
----------
Alle sind schlau. Die einen vorher, die anderen hinterher.
------------
27.11.2023, 18:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.11.2023, 18:43 von SDaniel.)
Bei uns gibt es das auch in Latein, siehe Anhang.
BaySchO §34 Notenschutz:
(7) Bei Rechtschreibstörung ist es zulässig,
1. auf die Bewertung der Rechtschreibleistung zu verzichten und
2. in den Fremdsprachen mit Ausnahme der Abschlussprüfungen abweichend von den Schulordnungen mündliche Leistungen stärker zu gewichten.