29.03.2019, 11:13
Hallo Stephan,
bei den Ordnungsmaßnahmen besteht die Möglichkeit auch als "normaler" Lehrer Ordnungsmaßnahmen auszustellen, die nur von der Schulleitung ausgestellt werden dürfen.
Da an unserer Schule die meisten OM Hinweise sind, die keiner Schulleitungsunterschrift bedürfen, ist die zweite Unterschriftszeile bei uns leer voreingestellt.
Besteht die Möglichkeit den Unterzeichner genauer zu definieren?
Aktuell könnte eine Lehrkraft auch OM ausstellen, zu denen sie nicht berechtigt ist...
Natürlich ist mir bewusst, dass die Schulleitung die Textvorschläge von den Lehrkräften entwerfen lässt, aber um rechtlichen Fehlern vorzubeugen wäre es sinnvoll.
Die Kollegen verlassen sich nämlich aufgrund der vorbildlichen Programmierung nahezu "blind" auf die rechtliche Korrektheit des NM, nach dem Motto: "Was ich im NM machen kann, das darf ich auch!"
Gruß
Wolfgang
bei den Ordnungsmaßnahmen besteht die Möglichkeit auch als "normaler" Lehrer Ordnungsmaßnahmen auszustellen, die nur von der Schulleitung ausgestellt werden dürfen.
Da an unserer Schule die meisten OM Hinweise sind, die keiner Schulleitungsunterschrift bedürfen, ist die zweite Unterschriftszeile bei uns leer voreingestellt.
Besteht die Möglichkeit den Unterzeichner genauer zu definieren?
Aktuell könnte eine Lehrkraft auch OM ausstellen, zu denen sie nicht berechtigt ist...
Natürlich ist mir bewusst, dass die Schulleitung die Textvorschläge von den Lehrkräften entwerfen lässt, aber um rechtlichen Fehlern vorzubeugen wäre es sinnvoll.
Die Kollegen verlassen sich nämlich aufgrund der vorbildlichen Programmierung nahezu "blind" auf die rechtliche Korrektheit des NM, nach dem Motto: "Was ich im NM machen kann, das darf ich auch!"
Gruß
Wolfgang