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Werte Kolleginnen und Kollegen,
mühsam habe ich die Zeugnisunterzeichner nach einem Wechsel in der Schulleitung im Notenmanager SV geändert. Mühsam deshalb, weil keine Sammeländerung möglich ist, zumindest habe ich diese Möglichkeit nicht gefunden.
Nun habe ich in Klassendaten gefunden, dass man den Konrektoren/Konrektorinnen den Zusatz i. V. (Kleinschreibung kann man über den NMAdmin einstellen!) zuweisen kann, was ich natürlich getan habe. Leider erscheint dieser Zusatz nicht auf dem Zeugnisformular. Ich muss dazu sagen, dass ich auch Gez. ausgewählt habe. Schließen sich beide "Zusätze" aus? Oder habe ich vergessen ein geheimnisvolles Häkchen zu setzen?
Beste Grüße und vielen Dank für jede Hilfe
Matthias
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Hallo Matthias,
die Sammeländerung ist in zusammenhang mit einem aktuellen Abo möglich. Sobald du mehrere Klassen auswählst sind die Felder freigeschaltet und du kannst Änderungen vornehmen.
I. A. oder I. V. macht in Verbindung mit "gez." keinen Sinn. Die Unterzeichnung I. A./I. V. wird ja nur verwendet, wenn der Schulleiter nicht unterzeichnen kann. Bei Verwendung von "gez." wird ja aber gar nicht wirklich unterzeichnet und somit ist auch eine Vertretung nicht nötig.
Gruß
Stephan
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Gut, Part II habe ich verstanden - die Untiefen des Verwaltungsrechts.
Part I, das mit dem aktuellen Abo, sagt mir nichts. Kann man das erläutern?
Beste Grüße
Matthias
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Das bzgl. Abo und Sammeländerung kannst du vergessen, da habe ich mich vertan. Eine Sammeländerung an Klassendaten können alle Schulen durchführen, auch wenn sie kein Aktualitätsabo abgeschlossen haben.
D. h.: unter NMAdmin > Daten > Klassen musst du einfach nur mehrere Klassen auswählen (mit den unter Windows üblichen Methoden), dann kannst du die Felder für die Sammeländerungen auch der rechten Seite verwenden.
Gruß
Stephan
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Wenn ich im NMAdmin "i. V." aktiviere, erscheint im Zeugnis leider "I. V."
Meine Schulleitung hätte das "i" gern klein geschrieben
Der Letzte macht das Netz aus!
Billy
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Hallo Billy,
ich schalte mal die Autokorrektur ab, daran soll's nicht scheitern. Nach Duden ist aber I. V. die korrekte Abkürzung. Nur zur Info.
Gruß
Stephan
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Duden:
Die Abkürzung wird mit kleinem i geschrieben, wenn sie unmittelbar der Grußformel oder der Bezeichnung einer Behörde, Firma und dergleichen folgt:
Der Oberbürgermeister i. V. Meyer
Die Abkürzung wird mit großem I geschrieben, wenn sie nach einem abgeschlossenen Text allein vor einer Unterschrift steht:
Herr Direktor Müller wird Sie nach seiner Rückkehr sofort anrufen. I. V. Meyer
Der Letzte macht das Netz aus!
Billy
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Und deshalb großes I :-)
Gruß
Stephan