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Ich habe folgendes Problem. Zwei Schüler aus dem Gymnasium, die zum Halbjahr bei uns aufschlugen, haben jeweils die 6. Klasse am Gymnasium wiederholt. (pflicht). Sie besuchen jetzt die 7. Jst. der Realschule. Die Schullaufbahn wurde in die ASV eingepflegt. Der Datenexport wurde durchgeführt, aber der Artikel wird im Notenmanager nicht angezeigt!( 2x probiert)
Für Hinweise bedanke ich mich in voraus!
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Hallo,
soweit ich weiß, ist der Artikel 53 schulartbezogen. Wenn also ein Schüler die 5. am Gymnasium wiederholt, dann darf er definitiv auch die 7. an der RS wiederholen.
Damit müsste er meiner Meinung nach auch die Erlaubnis zur Wiederholung der 7. RS haben, wenn er die 6. GY wiederholt hat. Der Paragraph wird daher richtigerweise nicht angezeigt.
Ich lass' mich aber gerne belehren, wenn dem nicht so sein sollte.
Gruß
Lope
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Danke für die schnelle Antwort! Klingt erstmal recht plausibel, aber im Bayeug steht:
... Das Wiederholen ist außerdem nicht zulässig für Schülerinnen und Schüler der Gymnasien und Realschulen, die innerhalb der Jahrgangsstufen 5 bis 7 zum zweiten Mal nicht vorrücken durften. Also trifft das bei uns zu.
Gruß
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Hallo,
Lope liegt da richtig, der von dir zitierte Satz muss schulartbezogen verstanden werden. Einem Schüler an der RS kann ja nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass er die Anforderungen des Gymnasiums nicht erfüllen konnte.
Außerdem fallen die Wiederholungen am Gymnasium nicht komplett unter den Tisch: die Wiederholungen werden trotzdem auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet.
Gruß
Stephan
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Vielen Dank für den Hinweis!