25.07.2007, 16:44
Liebes NM-Forum bzw. NM-himself,
der Bericht über das Vorrücken, der nach den Klassenkonferenzen verschickt wird, sieht bei einer Nachprüfung (Punkt c) nicht vor, dass bei Nicht-Bestehen der NP ein Vorrücken auf Probe noch möglich wäre. Einer unserer Schüler möchte die Nachprüfung probieren, damit er keine Probezeit bis Dezember hat und erst bei Nicht-Bestehen einen Antrag auf Vorrücken auf Probe stellen. Er hätte von den Noten her auch eine gute Chance, dass die Lehrerkonferenz dem Vorrücken auf Probe zustimmt. Unser Chef hat gemeint, dass die RSO dieses Vorgehen nicht ausschließt. Falls dieses Vorgehen möglich ist, müsste der Bericht „Vorrücken“ geändert werden. Oder gibt es doch einen schulrechtlichen Widerspruch?
mfg
Gottfried Riepl
Staatliche RS Riedenburg
der Bericht über das Vorrücken, der nach den Klassenkonferenzen verschickt wird, sieht bei einer Nachprüfung (Punkt c) nicht vor, dass bei Nicht-Bestehen der NP ein Vorrücken auf Probe noch möglich wäre. Einer unserer Schüler möchte die Nachprüfung probieren, damit er keine Probezeit bis Dezember hat und erst bei Nicht-Bestehen einen Antrag auf Vorrücken auf Probe stellen. Er hätte von den Noten her auch eine gute Chance, dass die Lehrerkonferenz dem Vorrücken auf Probe zustimmt. Unser Chef hat gemeint, dass die RSO dieses Vorgehen nicht ausschließt. Falls dieses Vorgehen möglich ist, müsste der Bericht „Vorrücken“ geändert werden. Oder gibt es doch einen schulrechtlichen Widerspruch?
mfg
Gottfried Riepl
Staatliche RS Riedenburg