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Normale Version: Mitteilung Vorrückung
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Liebes NM-Forum bzw. NM-himself,

der Bericht über das Vorrücken, der nach den Klassenkonferenzen verschickt wird, sieht bei einer Nachprüfung (Punkt c) nicht vor, dass bei Nicht-Bestehen der NP ein Vorrücken auf Probe noch möglich wäre. Einer unserer Schüler möchte die Nachprüfung probieren, damit er keine Probezeit bis Dezember hat und erst bei Nicht-Bestehen einen Antrag auf Vorrücken auf Probe stellen. Er hätte von den Noten her auch eine gute Chance, dass die Lehrerkonferenz dem Vorrücken auf Probe zustimmt. Unser Chef hat gemeint, dass die RSO dieses Vorgehen nicht ausschließt. Falls dieses Vorgehen möglich ist, müsste der Bericht „Vorrücken“ geändert werden. Oder gibt es doch einen schulrechtlichen Widerspruch?

mfg
Gottfried Riepl
Staatliche RS Riedenburg
Hallo Gottfried,

einen ähnlichen Vorschlag hatte ich auf unserer Konferenz gemacht (also erst Nachprüfung und im Zweifelsfall dann doch Vorrücken auf Probe) und wurde dann von unserer Schulleitung darauf hingewiesen, dass das nicht möglich sei. Ich sehe zwar auch nicht, dass die RSO dagegen spricht, aber es mag ja Regelungen/Bestimmungen/Richtlinien/Interpretationen geben, die tatsächlich näheres regeln. Ich werde versuchen, das morgen noch einmal zu klären (oder klären zu lassen).

Gruß
Stephan
Also, wir haben jetzt diskutiert und sind zu folgender Erkenntnis gekommen: Auch in eurem Fall reicht der Vordruck.

Unserer Meinung nach ist es ja nicht erforderlich eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten. D. h. dem Schüler wird auf der ersten Seite die Möglichkeit der Nachprüfung und die Möglichkeit des Vorrückens auf Probe angekreuzt (Insgesamt a,c und d).

Morgen beschließt ihr schon einmal Vorrücken auf Probe. Das schließt aber unserer Meinung nach nicht aus, dass der Schüler trotzdem Nachprüfung macht und so die Probezeit umgeht.

Mit dem Ansatz "Entscheidung Vorrückung auf Probe NACH der Nachprüfung" hätte ich so meine Argumentationsprobleme: Vorrücken auf Probe wird ja gewährt, wenn, kurz formuliert, Aussicht auf Verbesserung besteht. Wenn der Schüler also nach 5 Woche Zeit für Lernen die Nachprüfung NICHT besteht, dann scheint ja die Aussicht auf Verbesserung eher nicht zu bestehen.

Kurz gesagt: vor der Nachprüfung ist es einfacher für Vorrücken auf Probe zu entscheiden als nach einer nichtbestandenen Nachprüfung. Und ein Vorrücken auf Probe schließt unserer Meinung nach nicht aus, dass der Schüler trotzdem die Nachprüfung probieren kann.

Gruß
Stephan