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Bekanntmachungen
Textfeld: Klassenziel ändern
#1

.pdf   Microsoft Word-Dokument (neu).pdf (Größe: 179,19 KB / Downloads: 11)
.pdf   Microsoft Word-Dokument (neu).pdf (Größe: 179,19 KB / Downloads: 11) Hallo Stephan, hallo liebes Forum, 

gibt es eine Möglichkeit das Textfeld Klassenziel zu ändern oder auszublenden? (siehe Datei)
Der Schüler hat die 9te freiwillig wiederholt und jetzt das Klassenziel nicht erreicht. Ich weiß ich könnte eine Bescheinigung ausdrucken, da erscheint das Textfeld Klassenziel nicht. Ist aber nur eine Bescheinigung, was auch so oben im Titel steht. 
Der Schüler hat aber laut unserem Schulleiter Anspruch auf ein Zeugnis. 
Als Text im Klassenzielfeld sollte als Beispiel erscheinen: "Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe hat er schon im letzten Schuljahr erhalten." Die Bemerkung ist noch nicht final. ;-) 
Das einfachste wäre es das zusätzlich als Bemerkung zu schreiben und das Textfeld einfach auszublenden. Ist das möglich?

Vielen Dank für eure Hilfe. 

Vg

Peter
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#2
Hallo Peter,

ich weiß nicht welche Schulart ihr seid, aber ich nehm jetzt mal die RSO § 29 (2) (GSO hat sicher ähnliches):
Schülerinnen und Schüler, die eine Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen, aber dabei das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreichen, erhalten anstelle des Jahreszeugnisses eine Bestätigung über das freiwillige Wiederholen und die dabei gezeigten Leistungen mit der Bemerkung, dass das Vorrücken auf Grund des früheren Jahreszeugnisses gestattet wird.

Also Haken bei "Bescheinigung" und Text: Das Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe wird auf Grund eines früheren Jahreszeugnisses gestattet (§ 29 Abs. 2 RSO).

Gruß
Stephan
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#3
Hallo, für den Fall 'Gymnasium' greift § 37 (2) GSO:

(2) Schülerinnen und Schüler, die eine der Jahrgangsstufen 5 bis 11 freiwillig wiederholen, aber dabei das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreichen, erhalten anstelle des Jahreszeugnisses eine Bestätigung über das freiwillige Wiederholen und die dabei gezeigten Leistungen mit der Bemerkung, dass das Vorrücken auf Grund des früheren Jahreszeugnisses gestattet wird.

Stephan Weisser
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#4
Danke Stephan!

Gruß
Stephan
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