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Bei uns ist folgende Auffälligkeit aufgetreten:
Wenn bei einem Schüler mit Legasthenie-Berechnung die mündliche Schulaufgabe als solche gekennzeichnet wird (Zusatz "m" bei der Eingabe), dann wird die Zeugnisnote zwar korrekt berechnte ( Schnitt mündlich : Schnitt schriftlich = 1:1), aber Legastheniker werden durch die 1:1 Berechnung bei mündlichen Schulaufgaben gegenüber Nicht-Legasthenikern benachteiligt.
Ich dachte, bei Legasthenikern gibt es eine Günstiger Klausel, bei der die Legastehniker-Berechnung mit der Nicht-Legastehniker-Berechnung verglichen wird und dann die Art der Berechnung verwendet wird, bei der der Schüler besser wegkommt. Ferner dachte ich, dass der NM das automatisch macht.
Liege ich hier falsch?
Lg,
Peter
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Hallo Peter,
ja, ja, leidiges Thema. Immer gut, wenn jemand drüber schaut, aber in der Regel macht der NM schon alles richtig (genau so halt, wie es das KM will).
Wenn ihr eine mdl. Schulaufgabe durchführt dann MUSS diese im NM mit "m" gekennzeichnet werden. Nur so wird sie vom Notenmanager als mündliche Note erkannt und kann von ihm zu den mdl. Noten dazugerechnet werden. Das ist also nicht optional.
Innerhalb der mdl. Noten wird dann die mdl. Schulaufgabe entsprechend der eingestellten Gewichtung von großen zu kleinen Leistungsnachweisen verrechnet, also in der Regel doppelt gewichtet.
Anschließend wird schriftlich zu mündlich 1:1 gewertet. Diese Gesamtnoten wird dann mit einer ganz normalen Berechnung verglichen. Dabei wird dann die bessere Note übernommen.
Wenn es da bei der Berechnung deiner Meinung nach Abweichungen gibt poste mal ein Notenbeispiel, dann gehen wir das mal durch.
Gruß
Stephan
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Hallo Stephan!
Vielen Dank für die schnelle Antwort, eine Mail mit nem konkreten Beispiel hab ich Dir geschickt.
Beste Grüße, bin schon gespannt auf Deine Antwort!
Peter
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Hallo Peter,
wir hatten das schon an einer anderen Stelle diskutiert und ich habe versucht es oben klar zu machen. Es ist ein Denkfehler (tut mir leid, das sagen zu müssen).
Ob du das "m" setzt oder nicht hat keine Auswirkung darauf, ob der Notenmanager für alle Noten die Legasthenieberechnung anwendet oder nicht. Es hat nur Auswirkung darauf, ob die Schulaufgabe zu den mdl. Noten oder zu den schriftl. gezählt wird.
In deinem Notenbeispiel:
Normalberechnung würde ergeben: 5,03
Legasthenieberechnung ohne mdl. Schulaufgabe: 3,85
Legasthenieberechnung mit mdl. Schulaufgabe: 5,03
Wenn du die Schulaufgabe also als mdl. Schulaufgabe deklarierst vergleicht der Notenmanager 5,03 mit 5,03 (schöner Zufall) und nimmt 5,03.
Wenn du die Schulaufgabe nicht als mdl. Schulaufgabe deklarierst vergleicht der Notenmanager 5,03 mit 3,85 und nimmt 3,85.
Nur: da hast du ja keine Wahl. Soweit sind wir glaube ich noch nicht, dass jetzt auch noch die Wertung einer Schulaufgabe davon abhängt, was für den Schüler besser wäre. Nach dem Motto: schlechte Noten lass ich als schriftlich zählen, gute als mündlich.
Ich hoffe, das klärt die Situation (oder wir haben aneinander vorbei geredet).
Gruß
Stephan
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14.07.2014, 18:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.07.2014, 18:27 von Carli.)
Hallo Stephan!
Vielen Dank,
wir haben da nicht aneinander vorbei geredet. Jetzt herrscht jedenfalls Klarheit. Seltsam scheint mir jedoch, dass bei mündlichen Schulaufgaben die Legasthenie-Berechnung für die Schüler zu einem Bumerang wird. Da müsste die GSO nachbessern - liegt aber nicht in unserer Hand.
Ein KMBek vom 25.03.2012 besagt für den Notenschutz bei Legasthenie und mündlichen Schulaufgaben in der gymnasialen Oberstufe folgendes:
"In Einzelfällen – z.B. bei einer
mündlichen Schulaufgabe in der gymnasialen Oberstufe – kann die Anwendung der dargestellten 1:1-Gewichtung zu einer schlechteren Note führen, als sie sich nach der GSO ergäbe. Dieses Ergebnis stünde allerdings im Widerspruch zur Intention der o.g. Bekanntmachung und zum Grundsatz, dass die Anwendung eines Notenschutzes nicht zu einer Benachteiligung der Schülerin oder des Schülers führen darf. Aufgrund von Nachfragen stellen wir klar, dass in diesen Fällen die Notenbildung unter Verzicht auf die 1:1-Gewichtung nach dem in der GSO vorgegebenen allgemeinen Verfahren erfolgt." (KMBek vom 25.03.2012)
Ich gehe mal davon aus, dass diese Regelung auch für die Klassen 5-10 anzuwenden ist.
Deshalb meine Empfehlung an alle Administratoren: Prüft doch mal die Notenschnitte der Legastheniker und checkt, ob die mündlichen Schulaufgaben ordentlich verbucht wurden. Bei Benachteiligung durch die 1:1 Berechnung diese Berechnungsart wieder rausnehmen.
Beste Grüße und nochmals herzlichen Dank,
Peter