09.07.2008, 18:22
Naja, ich schätze, dass man die Note einer schriftlichen Prüfung wohl "schriftliche Prüfungsnote" oder so nennt? Da im Satz über dem Notenkasten "Der Schüler ... erzielte in den schriftlichen Abschlussprüfungen folgende Leistungen" steht, ist es wohl gerade noch legitim, in der Tabellenüberschrift kurz "Prüfungsnote" zu schreiben.
Aber für das nächste Jahr ändere ich das gerne ab.
Gruß
Stephan
Aber für das nächste Jahr ändere ich das gerne ab.
Gruß
Stephan
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