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AP nicht bestanden - Druckversion

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AP nicht bestanden - lope - 11.06.2008

Bei meinem Testlauf ist es umgekehrt wie in einem oben beschriebenen Fall. Nach Eingabe der Prüfungsnoten ergibt sich bei AP 3 das folgende Bild.

Gruß, Lope


RE: AP nicht bestanden - NM-Himself - 11.06.2008

Danke für den Hinweis, hab's gleich korrigiert.

Gruß
Stephan


RE: AP nicht bestanden - Scherm Michael - 08.07.2008

Hallo Herr Bartunek,

dieses "Nicht Bestanden" steht nun bei uns auch im 3. AP-Modul bei einer Klasse (10c) bei einigen Schülern unberechtigterweisen.
D.h. bei einem Schüler mit nur einer 5!

Fächerspiegel habe ich auch schon überprüft.
Die anderen Klassen geben keine Fehler.
Morgen nachtmittags ist Konferenz.
Version 3.4.43
Scherm


RE: AP nicht bestanden - NM-Himself - 09.07.2008

Jetzt ist es vermutlich eh zu spät, aber auch sonst hätte ich ohne ein paar mehr Informationen (Notenbild, welche Ausbildungsrichtung, R6/R4, ...) das Problem kaum lösen können.

Gruß
Stephan


RE: AP nicht bestanden - Scherm Michael - 09.07.2008

Es ist zu spät!
Aber vermutlich ist es absichtlich so, dass bei allen Schülern die auch ohne mündliche Prüfung bereits schon die Bemerkung "Nicht Bestanden" (in rot) bekommen haben. Ich hoffe dass dann in der 4. Konferenz dieser Satz dann wegbleibt wenn die Schüler mit nur einer Note 5 übrigbleiben.
Ansonsten waren alle Klassen einheitlich.

Ich hoffe es war in diesem Sinne Fehlalarm!

Übrigens: Die Formualare für die Abschlussprfungsnoten (schriftliche Noten) sind von der Bezeichnung her falsch!
Die schriftliche Abschlussprüfung nennt sich Schriftliche Note - erst die aus schriftlicher und evtl. mündlicher Note gebildete Note wird dann aus "Prüfungsnote" bezeichnet. Am Ende gibt es dann die "Zeugnisnote".
Zusätzlich fehlt in dieser Abfrage noch die praktische Note für HE bzw. Werken.
Diese müssen den Schülern ebenfalls mitgeteilt werden.

Vielen Dank
Scherm Michael


RE: AP nicht bestanden - lope - 09.07.2008

Das Bezeichnungsproblem würde ich jetzt nicht so hoch hängen, da zunächstmal die Note der schriftlichen Prüfung auch die Prüfungsnote ist und diese erst nach einer mündlichen Prüfung neu festzusetzen ist.
Ausnahme ist dabei die Gruppe 3b und da ist der zweite Einwand berechtigt. Für die Gruppe 3b fehlt in der Mitteilung tatsächlich die Note der schriftlichen Prüfung und die Note der praktischen Prüfung und die dann nach §62 (2) RSO daraus gebildete Prüfungsnote.
Vielleicht lässt sich das noch einbauen?

Gruß, Lope


RE: AP nicht bestanden - NM-Himself - 09.07.2008

Naja, ich schätze, dass man die Note einer schriftlichen Prüfung wohl "schriftliche Prüfungsnote" oder so nennt? Da im Satz über dem Notenkasten "Der Schüler ... erzielte in den schriftlichen Abschlussprüfungen folgende Leistungen" steht, ist es wohl gerade noch legitim, in der Tabellenüberschrift kurz "Prüfungsnote" zu schreiben.

Aber für das nächste Jahr ändere ich das gerne ab.

Gruß
Stephan