09.07.2008, 18:19
Das Bezeichnungsproblem würde ich jetzt nicht so hoch hängen, da zunächstmal die Note der schriftlichen Prüfung auch die Prüfungsnote ist und diese erst nach einer mündlichen Prüfung neu festzusetzen ist.
Ausnahme ist dabei die Gruppe 3b und da ist der zweite Einwand berechtigt. Für die Gruppe 3b fehlt in der Mitteilung tatsächlich die Note der schriftlichen Prüfung und die Note der praktischen Prüfung und die dann nach §62 (2) RSO daraus gebildete Prüfungsnote.
Vielleicht lässt sich das noch einbauen?
Gruß, Lope
Ausnahme ist dabei die Gruppe 3b und da ist der zweite Einwand berechtigt. Für die Gruppe 3b fehlt in der Mitteilung tatsächlich die Note der schriftlichen Prüfung und die Note der praktischen Prüfung und die dann nach §62 (2) RSO daraus gebildete Prüfungsnote.
Vielleicht lässt sich das noch einbauen?
Gruß, Lope