20.06.2008, 14:33
In der RSO steht ja (zumindest für mich) eindeutig drin, wann ein Schüler Noten ausgleichen kann.
Folgende Konstellation bei einem Schüler:
Chemie 5 (nach frw. mündlicher Prüfung Note bestätigt)
Mathematik 5
Laut dem Notenbild hat der Schüler nur 3 x 3 und 1 x 2 zum Ausgleich. Unser Chef sagt nun, dass Notenausgleich gewährt werden muss, denn in RSO steht "mindestens Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern" (das Wort "mindestens bezieht sich hier auf die Note und nicht auf die Anzahl).
Kann und darf man dies so auslegen oder hat jemand aus der Notenmanni-Gemeinde einen "Beweis" - am Besten schriftlich - , wie es nun auszulegen ist??????
Folgende Konstellation bei einem Schüler:
Chemie 5 (nach frw. mündlicher Prüfung Note bestätigt)
Mathematik 5
Laut dem Notenbild hat der Schüler nur 3 x 3 und 1 x 2 zum Ausgleich. Unser Chef sagt nun, dass Notenausgleich gewährt werden muss, denn in RSO steht "mindestens Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern" (das Wort "mindestens bezieht sich hier auf die Note und nicht auf die Anzahl).
Kann und darf man dies so auslegen oder hat jemand aus der Notenmanni-Gemeinde einen "Beweis" - am Besten schriftlich - , wie es nun auszulegen ist??????
MfG
akahl
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Keep cool!
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