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Notenausgleich - Druckversion

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Notenausgleich - akahl - 20.06.2008

In der RSO steht ja (zumindest für mich) eindeutig drin, wann ein Schüler Noten ausgleichen kann.

Folgende Konstellation bei einem Schüler:
Chemie 5 (nach frw. mündlicher Prüfung Note bestätigt)
Mathematik 5

Laut dem Notenbild hat der Schüler nur 3 x 3 und 1 x 2 zum Ausgleich. Unser Chef sagt nun, dass Notenausgleich gewährt werden muss, denn in RSO steht "mindestens Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern" (das Wort "mindestens bezieht sich hier auf die Note und nicht auf die Anzahl).

Kann und darf man dies so auslegen oder hat jemand aus der Notenmanni-Gemeinde einen "Beweis" - am Besten schriftlich - , wie es nun auszulegen ist??????


RE: Notenausgleich - lope - 20.06.2008

In Mathe steht sicher noch die Abschlussprüfung an und wenn sich da die 5 bestätigt kann der Notenausgleich gewährt werden. Es würden ja vier Vorrückungsfächer mit der Note 3 genügen und wenn eines davon besser ist, hier mit 2, sind die Bedingungen der RSO hinsichtlich der Noten erfüllt.

Gruß, Lope


RE: Notenausgleich - thfried - 20.06.2008

Genau so, wie lope sagt, wird es auch bei uns gehandhabt...

Hab unseren Chef noch mal gefragt:
"mindestens" bezieht sich auf die Notenstufe
;)