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Normale Version: Notenausgleich
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In der RSO steht ja (zumindest für mich) eindeutig drin, wann ein Schüler Noten ausgleichen kann.

Folgende Konstellation bei einem Schüler:
Chemie 5 (nach frw. mündlicher Prüfung Note bestätigt)
Mathematik 5

Laut dem Notenbild hat der Schüler nur 3 x 3 und 1 x 2 zum Ausgleich. Unser Chef sagt nun, dass Notenausgleich gewährt werden muss, denn in RSO steht "mindestens Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern" (das Wort "mindestens bezieht sich hier auf die Note und nicht auf die Anzahl).

Kann und darf man dies so auslegen oder hat jemand aus der Notenmanni-Gemeinde einen "Beweis" - am Besten schriftlich - , wie es nun auszulegen ist??????
In Mathe steht sicher noch die Abschlussprüfung an und wenn sich da die 5 bestätigt kann der Notenausgleich gewährt werden. Es würden ja vier Vorrückungsfächer mit der Note 3 genügen und wenn eines davon besser ist, hier mit 2, sind die Bedingungen der RSO hinsichtlich der Noten erfüllt.

Gruß, Lope
Genau so, wie lope sagt, wird es auch bei uns gehandhabt...

Hab unseren Chef noch mal gefragt:
"mindestens" bezieht sich auf die Notenstufe
;)