15.02.2008, 14:50
Hallo miteinander,
seit Kurzem ist ja eine Noteneingabe in den Zwischenberichtsklassen ( Jgst. 5 - 8 ) weiterhin möglich, auch wenn der Admin einen Notenschluss zum ZZ (Jgst. 9-10) eingegeben hat. Da aber zum Zwischenzeugnis zumindest bei den so genannten Kleinen Leistungsnachweisen eine bestimmte Anzahl in der RSO vorgeschrieben ist, wäre zum ZZ-Termin eine Prüfung mittels Notenvollständigkeit für die KL hilfreich - diese funktioniert aber lt. Aussagen mehrerer Kollegen in den Klassen dieser Jahrgangsstufen nicht, sprich: trotz tatsächlicher Notenvollständigkeit werden fehlende Noten angemahnt. Ich hab im Forum auf die Schnelle nichts gefunden. Wer kann mir weiterhelfen? Danke im Voraus für euere Tipps.
Werner
seit Kurzem ist ja eine Noteneingabe in den Zwischenberichtsklassen ( Jgst. 5 - 8 ) weiterhin möglich, auch wenn der Admin einen Notenschluss zum ZZ (Jgst. 9-10) eingegeben hat. Da aber zum Zwischenzeugnis zumindest bei den so genannten Kleinen Leistungsnachweisen eine bestimmte Anzahl in der RSO vorgeschrieben ist, wäre zum ZZ-Termin eine Prüfung mittels Notenvollständigkeit für die KL hilfreich - diese funktioniert aber lt. Aussagen mehrerer Kollegen in den Klassen dieser Jahrgangsstufen nicht, sprich: trotz tatsächlicher Notenvollständigkeit werden fehlende Noten angemahnt. Ich hab im Forum auf die Schnelle nichts gefunden. Wer kann mir weiterhelfen? Danke im Voraus für euere Tipps.
Werner