26.07.2007, 16:03
Also, wir haben jetzt diskutiert und sind zu folgender Erkenntnis gekommen: Auch in eurem Fall reicht der Vordruck.
Unserer Meinung nach ist es ja nicht erforderlich eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten. D. h. dem Schüler wird auf der ersten Seite die Möglichkeit der Nachprüfung und die Möglichkeit des Vorrückens auf Probe angekreuzt (Insgesamt a,c und d).
Morgen beschließt ihr schon einmal Vorrücken auf Probe. Das schließt aber unserer Meinung nach nicht aus, dass der Schüler trotzdem Nachprüfung macht und so die Probezeit umgeht.
Mit dem Ansatz "Entscheidung Vorrückung auf Probe NACH der Nachprüfung" hätte ich so meine Argumentationsprobleme: Vorrücken auf Probe wird ja gewährt, wenn, kurz formuliert, Aussicht auf Verbesserung besteht. Wenn der Schüler also nach 5 Woche Zeit für Lernen die Nachprüfung NICHT besteht, dann scheint ja die Aussicht auf Verbesserung eher nicht zu bestehen.
Kurz gesagt: vor der Nachprüfung ist es einfacher für Vorrücken auf Probe zu entscheiden als nach einer nichtbestandenen Nachprüfung. Und ein Vorrücken auf Probe schließt unserer Meinung nach nicht aus, dass der Schüler trotzdem die Nachprüfung probieren kann.
Gruß
Stephan
Unserer Meinung nach ist es ja nicht erforderlich eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten. D. h. dem Schüler wird auf der ersten Seite die Möglichkeit der Nachprüfung und die Möglichkeit des Vorrückens auf Probe angekreuzt (Insgesamt a,c und d).
Morgen beschließt ihr schon einmal Vorrücken auf Probe. Das schließt aber unserer Meinung nach nicht aus, dass der Schüler trotzdem Nachprüfung macht und so die Probezeit umgeht.
Mit dem Ansatz "Entscheidung Vorrückung auf Probe NACH der Nachprüfung" hätte ich so meine Argumentationsprobleme: Vorrücken auf Probe wird ja gewährt, wenn, kurz formuliert, Aussicht auf Verbesserung besteht. Wenn der Schüler also nach 5 Woche Zeit für Lernen die Nachprüfung NICHT besteht, dann scheint ja die Aussicht auf Verbesserung eher nicht zu bestehen.
Kurz gesagt: vor der Nachprüfung ist es einfacher für Vorrücken auf Probe zu entscheiden als nach einer nichtbestandenen Nachprüfung. Und ein Vorrücken auf Probe schließt unserer Meinung nach nicht aus, dass der Schüler trotzdem die Nachprüfung probieren kann.
Gruß
Stephan
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