23.12.2004, 18:37
ich hab mir die legasthenie-unterlagen, die in mittelfranken bei entsprechenden fortbildungen verteilt worden sind, jetzt noch einmal genauer angeschaut. das einzige, wo ich mich geirrt habe, ist die tatsache, dass die geänderte notenberechnung nur die fremdsprachen betrifft, also nicht deutsch (obwohl ... :wink: )
ansonsten heißt es dort im abschnitt IV punkt 3 "Leistungsbewertung" unter 3.2 "Fremdsprachen": "... Bei Schülern mit gutachterlich festgestellter Legasthenie sind schriftlich und mündliche Leistungen im Verhältnis 1:1 zu gewichten. Die Festsetzung der mündlichen Note erfolgt auf der Basis von rein mündlichen Leistungsnachweisen (nicht Stegreifaufgaben), je nach Schulart in angemessener Anzahl. In der Zeugnisbemerkung ist darauf entsprechend einzugehen."
ergänzend dazu gibt es ein schreiben von herrn ministerialrat Schmid vom 29.01.2002 an ALLE ministerialbeauftragten, wo auf genau diesen sachverhalt noch einmal ausdrücklich hingewiesen wird.
es geht hier also nicht nur um zusätzliche zeit zur bearbeitung von aufgaben oder nichtberücksichtigung von rechtschreibleistungen, sondern tatsächlich im eine andere BERECHNUNG.
nun bin ich nicht unbedingt scharf darauf, die sache in den notenmanager zu integrieren, aber wenn es keine neueren KMS oder MB-Rundschreiben gibt, die eine andere vorgehensweise fordern (und ich kenne kein solches schreiben, leider), dann werde ich diese alternative berechnung in den notenmanni mit aufnehmen.
gruß
nmhimself
ansonsten heißt es dort im abschnitt IV punkt 3 "Leistungsbewertung" unter 3.2 "Fremdsprachen": "... Bei Schülern mit gutachterlich festgestellter Legasthenie sind schriftlich und mündliche Leistungen im Verhältnis 1:1 zu gewichten. Die Festsetzung der mündlichen Note erfolgt auf der Basis von rein mündlichen Leistungsnachweisen (nicht Stegreifaufgaben), je nach Schulart in angemessener Anzahl. In der Zeugnisbemerkung ist darauf entsprechend einzugehen."
ergänzend dazu gibt es ein schreiben von herrn ministerialrat Schmid vom 29.01.2002 an ALLE ministerialbeauftragten, wo auf genau diesen sachverhalt noch einmal ausdrücklich hingewiesen wird.
es geht hier also nicht nur um zusätzliche zeit zur bearbeitung von aufgaben oder nichtberücksichtigung von rechtschreibleistungen, sondern tatsächlich im eine andere BERECHNUNG.
nun bin ich nicht unbedingt scharf darauf, die sache in den notenmanager zu integrieren, aber wenn es keine neueren KMS oder MB-Rundschreiben gibt, die eine andere vorgehensweise fordern (und ich kenne kein solches schreiben, leider), dann werde ich diese alternative berechnung in den notenmanni mit aufnehmen.
gruß
nmhimself
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