Hallo zusammen,
ich habe gerade sehr interessiert die obenstehenden Beiträge durchgelesen. Vielen Dank dafür.
Andreas hat bereits auf die "Zeugnismuster-Bekanntmachung" hingewiesen. Wenn jemand Details benötigt: Man findet diese Rechtsverordnung unter dem Namen "Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Gymnasien".
Kann man z.B. hier finden: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do...1_2_K_1005
Letztlich ist das Aussehen unserer bayerischen Zeugnisse natürlich genau durch Rechtsverordnung geregelt. Wie sollte es auch anders sein .
Dort kann man ganz unten im Anlagenverzeichnis das genannte Muster für das Jahreszeugnis der Jgst. 11 als pdf (Anlage 2) aufrufen.
Zudem ist in der Verordnung unter 5. Folgendes zu lesen:
"Die Gesamtleistung im Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung ist für Schülerinnen und Schüler des neunjährigen Gymnasiums in das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 11 aufzunehmen. Auf die Bildung einer Note im Zwischenzeugnis wird verzichtet."
Somit wird die Sache erst zur Erstellung der Jahreszeugnisse relevant, da im Zwischenzeugnis noch keine Jahresfortgangsnote zu bilden ist.
Überdies könnte es übrigens noch eine weitere Neuerung im Zeugnis für die 11. Jahrgangsstufe z.B. für das Sprachliche Gymnasium geben. Hier gibt es nun laut Stundentafel (GSO, Anlage 1) das Fach "spät beginnende Informatik". Nach meinem Verständnis muss dies in den entsprechenden Schulen so in das Zeugnis aufgenommen werden, da Fächer, die zur Stundentafel der Schule gehören, in den Vordrucken (also dem Musterzeugnis) aber nicht aufgeführt sind, in das Zeugnis aufgenommen werden müssen (siehe Verordnung unter 3.). Wie seht ihr das?
Viele Grüße
Udo
ich habe gerade sehr interessiert die obenstehenden Beiträge durchgelesen. Vielen Dank dafür.
Andreas hat bereits auf die "Zeugnismuster-Bekanntmachung" hingewiesen. Wenn jemand Details benötigt: Man findet diese Rechtsverordnung unter dem Namen "Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Gymnasien".
Kann man z.B. hier finden: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do...1_2_K_1005
Letztlich ist das Aussehen unserer bayerischen Zeugnisse natürlich genau durch Rechtsverordnung geregelt. Wie sollte es auch anders sein .
Dort kann man ganz unten im Anlagenverzeichnis das genannte Muster für das Jahreszeugnis der Jgst. 11 als pdf (Anlage 2) aufrufen.
Zudem ist in der Verordnung unter 5. Folgendes zu lesen:
"Die Gesamtleistung im Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung ist für Schülerinnen und Schüler des neunjährigen Gymnasiums in das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 11 aufzunehmen. Auf die Bildung einer Note im Zwischenzeugnis wird verzichtet."
Somit wird die Sache erst zur Erstellung der Jahreszeugnisse relevant, da im Zwischenzeugnis noch keine Jahresfortgangsnote zu bilden ist.
Überdies könnte es übrigens noch eine weitere Neuerung im Zeugnis für die 11. Jahrgangsstufe z.B. für das Sprachliche Gymnasium geben. Hier gibt es nun laut Stundentafel (GSO, Anlage 1) das Fach "spät beginnende Informatik". Nach meinem Verständnis muss dies in den entsprechenden Schulen so in das Zeugnis aufgenommen werden, da Fächer, die zur Stundentafel der Schule gehören, in den Vordrucken (also dem Musterzeugnis) aber nicht aufgeführt sind, in das Zeugnis aufgenommen werden müssen (siehe Verordnung unter 3.). Wie seht ihr das?
Viele Grüße
Udo