26.09.2022, 16:38
(26.09.2022, 12:47)NM-Himself schrieb: Hallo Mathias,
ist komisch, dass das die Schulpsychologen so rein schreiben. Ist zwar schon etwas länger her, dass ich in dieser Sache mit dem Zuständigen im KM telefoniert habe. Eine 1:1 Berechnung ist wie gesagt weder gesetzlich verankert, noch kann sie rechnerisch umgesetzt werden (streng genommen noch nicht einmal am Gymnasium, die ja mit Zwischenschnitten arbeiten). Gefordert werden dürfte nur eine stärkere Gewichtung der mdl. Noten.
Zur Umsetzung hast du verschiedene Möglichkeiten: Berechnung des NM ignorieren und eine pädagogische Note vergeben. Bei kleinen Leistungsnachweisen eigene Spalten nehmen und entsprechend gewichten. Du kannst für Schüler mit Notenschutz die Spalten für KA heranziehen und dort die Noten mit entsprechender Gewichtung eintragen.
Gruß
Stephan
Vielen Dank.
Mathias
Vielen Dank und viele Grüße
Mathias
Mathias