28.07.2021, 10:28
Hallo Kai,
den obigen Brief kenne ich jetzt nicht. Im BayEUG ist nur die rechtliche Grundlage geregelt, eine genaue Formulierung ist dort nicht vorgegeben (ich wüsste zumindest nicht wo).
Wie oben schon geschrieben gibt es den entsprechenden Paragraphen schon lange und für die WS hat der Notenmanager im Falle eines Vorrücken auf Probe schon immer den Satz so geschrieben. Letztes Jahr war es ja genauso, ich wüsste jetzt wie gesagt nicht, dass sich da was geändert hat. Inhaltlich sind die Sätze ja auch gleich.
Wie wir jetzt weiter verfahren wollen, weiß ich auch nicht. Bisher hat jedenfalls keine andere Wirtschaftsschule diesbezüglich bei mir gemeldet.
Ich könnte das frühestens heute Nachmittag ändern und dir ein Update zur Verfügung stellen.
Gruß
Stephan
den obigen Brief kenne ich jetzt nicht. Im BayEUG ist nur die rechtliche Grundlage geregelt, eine genaue Formulierung ist dort nicht vorgegeben (ich wüsste zumindest nicht wo).
Wie oben schon geschrieben gibt es den entsprechenden Paragraphen schon lange und für die WS hat der Notenmanager im Falle eines Vorrücken auf Probe schon immer den Satz so geschrieben. Letztes Jahr war es ja genauso, ich wüsste jetzt wie gesagt nicht, dass sich da was geändert hat. Inhaltlich sind die Sätze ja auch gleich.
Wie wir jetzt weiter verfahren wollen, weiß ich auch nicht. Bisher hat jedenfalls keine andere Wirtschaftsschule diesbezüglich bei mir gemeldet.
Ich könnte das frühestens heute Nachmittag ändern und dir ein Update zur Verfügung stellen.
Gruß
Stephan
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