28.07.2021, 08:31
Hallo Stephan,
laut Bayer. Ministerialblatt vom 25.6. muss im Jahreszeugnis pandemiebedingt gemäß Bay EUG stehen: “Die Schülerin/der Schüler erhält die vorläufige Erlaubnis zum Besuch der Jahrgangsstufe…”
Der Text von Notenmanager ist aber ein anderer.
Hält sich von den anderen Schulen niemand an diese ministerielle Vorgabe?
Was ist zu tun?
Viele Grüße
Kai
laut Bayer. Ministerialblatt vom 25.6. muss im Jahreszeugnis pandemiebedingt gemäß Bay EUG stehen: “Die Schülerin/der Schüler erhält die vorläufige Erlaubnis zum Besuch der Jahrgangsstufe…”
Der Text von Notenmanager ist aber ein anderer.
Hält sich von den anderen Schulen niemand an diese ministerielle Vorgabe?
Was ist zu tun?
Viele Grüße
Kai