27.07.2021, 14:30
Hallo Kai,
die gleichen Varianten gibt es in allen Schularten. Trotzdem steht immer der gleiche Satz im Zeugnis. Art. 53 Abs. 6 ist ja z. B. für krankheitsbedingtes Vorrücken auf Probe gedacht, und so etwas darf selbstverständlich nicht im Zeugnis stehen.
Gruß
Stephan
die gleichen Varianten gibt es in allen Schularten. Trotzdem steht immer der gleiche Satz im Zeugnis. Art. 53 Abs. 6 ist ja z. B. für krankheitsbedingtes Vorrücken auf Probe gedacht, und so etwas darf selbstverständlich nicht im Zeugnis stehen.
Gruß
Stephan
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