27.07.2021, 13:52
Hallo Stephan,
bei den Wirtschaftsschulen gibt es zwei Varianten auf Probe vorzurücken:
§ 20 WSO - dann muss der Text so lauten: “Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe hat sie/er auf Probe erhalten”
oder nach Artikel 53 Abs. 6 Satz 2 Bay EUG - dann muss der Text so lauten: “Die Schülerin/der Schüler erhält die vorläufige Erlaubnis zum Besuch der Jahrgangsstufe…”
Gibt es eine schnell umsetzbare Lösung?
Viele Grüße
Kai
bei den Wirtschaftsschulen gibt es zwei Varianten auf Probe vorzurücken:
§ 20 WSO - dann muss der Text so lauten: “Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe hat sie/er auf Probe erhalten”
oder nach Artikel 53 Abs. 6 Satz 2 Bay EUG - dann muss der Text so lauten: “Die Schülerin/der Schüler erhält die vorläufige Erlaubnis zum Besuch der Jahrgangsstufe…”
Gibt es eine schnell umsetzbare Lösung?
Viele Grüße
Kai