27.02.2018, 10:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2018, 10:12 von NM-Himself.)
Hallo Bernd,
es MUSS einen Hauptansprechpartner bei den Erziehungsberechtigten geben, solange sie noch Erziehungsberechtigte sind. Da geht es schon allein darum, dass diese Information auf den Notenbogen gedruckt werden muss. D. h. der Haken für "Hauptansprechpartner" müsste rein, die Haken für auskunftsberechtigt bzw. im Schriftverkehr dann aber raus.
Wenn das im NM nicht zum gewünschten Ergebnis führt gib noch einmal Bescheid.
Gruß
Stephan
PS: sollten die Eltern auch nicht mehr erziehungsberechtigt sein müssten wir erst einmal klären, wie man das in der ASV einträgt. Da müssten ja dann die Eltern eigentlich gelöscht werden.
es MUSS einen Hauptansprechpartner bei den Erziehungsberechtigten geben, solange sie noch Erziehungsberechtigte sind. Da geht es schon allein darum, dass diese Information auf den Notenbogen gedruckt werden muss. D. h. der Haken für "Hauptansprechpartner" müsste rein, die Haken für auskunftsberechtigt bzw. im Schriftverkehr dann aber raus.
Wenn das im NM nicht zum gewünschten Ergebnis führt gib noch einmal Bescheid.
Gruß
Stephan
PS: sollten die Eltern auch nicht mehr erziehungsberechtigt sein müssten wir erst einmal klären, wie man das in der ASV einträgt. Da müssten ja dann die Eltern eigentlich gelöscht werden.
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