09.02.2018, 11:08
Hallo,
ich habe ein Schreiben des MBs Mittelfranken aus dem Jahr 2004. Dort ging es um einen Schüler, der die 7. Jgst. Gym wegen Mathe und Englisch Note 5 nicht bestanden hat. Er ist in die 7. Klasse RS eingetreten (also Wiederholung), da er sonst eine Aufnahmeprüfung hätte machen müssen. Dazu dann der Kommentar:
"Interpretation: Dies stellt keine Wiederholung im Sinne des Art. 53 BayEUG Abs. 2 dar, weil es sich um einen Schulartwechsel handelt und als Wiederholung nur ein nochmaliger Besuch einer Klasse der gleichen Schulart zählt".
Gruß
Stephan
ich habe ein Schreiben des MBs Mittelfranken aus dem Jahr 2004. Dort ging es um einen Schüler, der die 7. Jgst. Gym wegen Mathe und Englisch Note 5 nicht bestanden hat. Er ist in die 7. Klasse RS eingetreten (also Wiederholung), da er sonst eine Aufnahmeprüfung hätte machen müssen. Dazu dann der Kommentar:
"Interpretation: Dies stellt keine Wiederholung im Sinne des Art. 53 BayEUG Abs. 2 dar, weil es sich um einen Schulartwechsel handelt und als Wiederholung nur ein nochmaliger Besuch einer Klasse der gleichen Schulart zählt".
Gruß
Stephan
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