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Normale Version: Artikel, ASV, Schulartwechsel
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Sehr geehrtes Forum,

folgender Fall

In der Laufbahn ASV ist hinterlegt

SJ 2016/17 Grund für Änderung Schulartwechsel Zusatzinfo Pflicht
In der Exportdatei bei der Übernahme in den Notenmanager wird KEIN Artikel gesetzt

Wenn ich zwei Zeilen mache

SJ 2016/17 Grund für Änderung Schulartwechsel Zusatzinfo leer lassen
SJ 2016/17 Grund für Änderung Wiederholen Zusatzinfo Pflicht

Wird in der Exportdatei bei der Übernahme in den Notenmanager der Artikel gesetzt

Müssen bei solchem Fällen immer zwei Zeilen gemacht werden?

Beste Grüße und vielen Dank
Hallo,

Wiederholungen bei Schulartwechsel führen nicht zu einem Artikel 53. Sie werden lediglich auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet (je nach Umständen des Wechsels). Insofern ist die von dir zuerst genannte Eintragung korrekt und auch der "fehlende" Artikel stimmt so. Sollte der Schüler vorher schon mehrfach Wiederholungen an der bisherigen Schulart gehabt haben müssten die nachgetragen werden, damit der NM daraus dann gegebenenfalls den Artikel 54 berechnen kann.

Gruß
Stephan
Hallo Stephan

in meinem Fall

SJ 15/16 war der Schüler am GYM 5. Klasse und hat die Vorrückungserlaubnis nicht erhalten (D, Geo, Latein) Latein ist ja nicht relevant
SJ 16/17 Wechsel an die Realschule 5. Klasse bei gleichzeigem Wiederholen der Jgst.- 53(3)Satz 1
SJ 17/18 Realschule 6. Klasse jetzt hat sie doch den Artikel 53(3) Satz 2

Oder täusche ich mich da jezt.
Hallo,

meines Wissens zählt die Wiederholung am Gymnasium nicht. Begründung: er konnte dort den Anforderungen eines Gymnasiums nicht genügen, das darf ihm an der Realschule aber nicht zum Nachteil werden. So hält es der Notenmanager schon immer.

Wenn der Schüler also jetzt die 6. Wiederholen müsste ist das seine erste Wiederholung an der RS und daher kein Artikelfall.

Gruß
Stephan
Servus Stephan,

danke für die Info.
Hast du diesbezüglich eine Quelle. Irgendwie kann ich das aus BayEug Artikel 53 nicht herrauslesen.

Beste Grüße
Hallo,

ich habe ein Schreiben des MBs Mittelfranken aus dem Jahr 2004. Dort ging es um einen Schüler, der die 7. Jgst. Gym wegen Mathe und Englisch Note 5 nicht bestanden hat. Er ist in die 7. Klasse RS eingetreten (also Wiederholung), da er sonst eine Aufnahmeprüfung hätte machen müssen. Dazu dann der Kommentar:

"Interpretation: Dies stellt keine Wiederholung im Sinne des Art. 53 BayEUG Abs. 2 dar, weil es sich um einen Schulartwechsel handelt und als Wiederholung nur ein nochmaliger Besuch einer Klasse der gleichen Schulart zählt".

Gruß
Stephan