06.02.2018, 14:54
Hallo,
Wiederholungen bei Schulartwechsel führen nicht zu einem Artikel 53. Sie werden lediglich auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet (je nach Umständen des Wechsels). Insofern ist die von dir zuerst genannte Eintragung korrekt und auch der "fehlende" Artikel stimmt so. Sollte der Schüler vorher schon mehrfach Wiederholungen an der bisherigen Schulart gehabt haben müssten die nachgetragen werden, damit der NM daraus dann gegebenenfalls den Artikel 54 berechnen kann.
Gruß
Stephan
Wiederholungen bei Schulartwechsel führen nicht zu einem Artikel 53. Sie werden lediglich auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet (je nach Umständen des Wechsels). Insofern ist die von dir zuerst genannte Eintragung korrekt und auch der "fehlende" Artikel stimmt so. Sollte der Schüler vorher schon mehrfach Wiederholungen an der bisherigen Schulart gehabt haben müssten die nachgetragen werden, damit der NM daraus dann gegebenenfalls den Artikel 54 berechnen kann.
Gruß
Stephan
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